Pfandleiher

Deutschlands erstes
Online-Pfandhaus


Pfandleiher

Pfandleiher erfreuen sich auch in Deutschland immer größerer Beliebtheit. Menschen aller Gesellschaftsschichten wissen die unbürokratische Abwicklung einer Pfandleihe zu schätzen. So steuern beispielsweise viele Selbstständige und Freiberufler einen Pfandleiher an, um finanzielle Engpässe aufgrund ausbleibender Kundenzahlungen zu überbrücken. Aber auch in allen anderen Fällen wie einer Stromnachzahlung oder dringenden Autoreparatur ist die Pfandleihe ideal zur Deckung eines kurzfristigen Kapitalbedarfs geeignet. Zu den Stammkunden beim Pfandleiher gehören zudem immer mehr Rentner, die zum Ende des Monats noch Geld für Lebensmittel benötigen.

Pfandleiher bieten Bargeld ohne Bonitätsprüfung

Die Zeiten, in denen eine Pfandleihe noch als anrüchig galt, sind lange vorbei. Bei einem Pfandleiher kann jeder ab 18 Jahren schnell und unkompliziert seine Wertsachen gegen Bargeld eintauschen. Für die Bewilligung einer Pfandleihe spielen weder negative Einträge bei der Schufa noch die Höhe des Einkommens eine Rolle. Schließlich wird der Darlehensbetrag komplett durch das hinterlegte Pfand abgedeckt. Dies ist ein klarer Vorteil der Pfandleihe gegenüber einem Bankkredit. Auch bei Arbeitslosigkeit oder einer negativen Schufa ist die Vergabe eines Pfandkredits kein Problem. Je nach Pfandleiher erhalten Sie zwischen 25 und 50 Prozent des tatsächlichen Werts als Pfandkredit ausgezahlt. Bei Schmuck und Edelmetallen können Pfandleiher den Wert besonders gut einschätzen. Deshalb sind hierfür bei einer Pfandleihe besonders hohe Auszahlungen möglich.

Konditionen für eine Pfandleihe

Bei der Pfandleihe handelt es sich um einen kurzfristigen Kredit. Die Mindestlaufzeit beträgt unabhängig vom Pfandleiher immer 3 Monate. Diese lässt sich jedoch gegen Zahlung der fälligen Zinsen und Gebühren in den meisten Fällen problemlos verlängern. Die möglichen Kosten für eine Pfandleihe sind in der Pfandleihordnung geregelt. Danach dürfen die Zinsen für einen Pfandkredit maximal ein Prozent pro Monat betragen. Dazu kommen noch die Gebühren für Schätzung, Versicherung und Lagerung der Pfandgegenstände. Bei Pfandkrediten über 300 Euro können diese individuell zwischen Pfandleiher und Kreditnehmer vereinbart werden.

Auslösen der Wertgegenstände

Nach Ende der Laufzeit können die verpfändeten Gegenstände wieder ausgelöst werden. Hierfür gewähren die meisten Pfandleiher zusätzlich noch eine Karenzzeit von einem Monat. Sofern der Darlehensnehmer seine Wertgegenstände nicht auslöst, werden diese zumeist innerhalb eines Zeitraums zwischen 5 und 10 Monaten durch den Pfandleiher öffentlich versteigert. Ein eventueller Mehrerlös wird an den Kreditnehmer ausgezahlt bzw. für bis zu zwei Jahren durch den Pfandleiher aufbewahrt.